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Fortführung des Förderprogrammes „Energiemindernde Komponenten“ als EMK 2.0

Am 06. Mai 2024, 09.00 Uhr wird das Antragsportal des BALM für die Antragstellung im Förderprogramm EMK 2.0 geöffnet. Verwenden Sie hierfür bitte den Antrag EMK 2.0.

Datum 02.05.2024

Folgende verfahrensverschlankende Änderungen sollten Sie berücksichtigen:

Die verbindliche Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges kann nunmehr im Bewilligungszeitraum erfolgen (ist nicht mehr innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides vorzunehmen).

Die Vorlage der verbindlichen Verpflichtung zur Anschaffung des Neufahrzeuges ist nicht mehr erforderlich.

Die Zuwendung ist erst mit dem Verwendungsnachweis abzurufen (die Vorlage eines Zwischennachweises entfällt).

Die erforderliche Änderung der Richtlinie wird voraussichtlich am 03. Mai 2024 im Bundesanzeiger erfolgen.

Weiterführende Informationen veröffentlicht das BALM zeitnah.

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